Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe

Übersicht:

1) Was ist das Persönliche Budget
2) Ziele des Persönlichen Budgets
3) Wo(für) kann das Persönliche Budget beantragt werden
4) Zuständige Kostenträger
5) Rechtsanspruch
6) Verfahren
7) Praxistipps und Stolperfallen (Assistenzen)
8) Die Zielvereinbarung
9) Erfahrungsaustausch und Fragen

1) Was ist das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget

  • ist keine eigenständige zusätzliche finanzielle Leistung
  • sondern eine andere Form der Leistungserbringung

Der Budgetnehmer

  • erhält in der Regel Geldleistungen anstelle von Sachleistungen
  • im Ausnahmefall Gutscheine (z.B. in bestimmten Bereichen der Pflegeversicherung)
  • stellt selbst Assistenzkräfte ein (Arbeitgebermodell)
  • oder beauftragt einen Dienstleister (Dienstleistungsmodell)

um selbst(bestimmt) die beantragten Teilhabeleistungen
nach dem SGB IX i.V.m. anderen Leistungsgesetzen zu realisieren / einzukaufen

2) Ziele des Persönlichen Budgets

  • Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung
  • um ein selbständiges Leben führen zu können
  • als Alternative zum klassischen Dreiecksverhältnis zwischen Antragsteller, Kostenträger und Dienstleister

Gründe aus der Praxis:

  • Steuerungsübernahme statt „Bittsteller“ zu sein
  • Keine Krankheitsvertretung beim Dienstleister
  • Kein Mitspracherecht bei der Personalauswahl
  • Fairere Bezahlung der Assistenz
  • um damit möglichst Personalfluktuation entgegenzuwirken

„Als Budgetnehmer erhält der behinderte Mensch die ihm bewilligten Leistungen als Geldbetrag und kann damit auf Grundlage der Zielvereinbarung selbst darüber entscheiden, wann, wo, wie und durch wen er seine der Leistung zu Grunde liegenden Bedarfe deckt und wie und wodurch die vereinbarten Ziele erreicht werden.
Damit soll für behinderte Menschen die Grundlage dafür geschaffen werden, im stärkeren Maße ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in eigener Verantwortung zu führen.
Dies gilt auch bei einer Vertretung durch einen rechtlichen Betreuer oder einen Erziehungsberechtigten.“

(Auszug aus den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu “Trägerübergeifenden Aspekten bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“)

3) Wo(für) kann das Persönliche Budget beantragt werden

Wohnen und Teilhabe

  • Hilfen zum Wohnen in der eigenen Wohnung
  • Hilfe zur Teilhabe und Verständigung mit der Umwelt
  • Haushaltshilfe und Elternassistenz
  • Freizeitassistenz
  • Fahrtkosten
  • Hilfen in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Hilfsmittel

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Berufsvorbereitung
  • Berufsausbildung in Berufsbildungswerken
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Arbeitsassistenz/Unterstützte Beschäftigung
  • Berufsbildungsbereich in der WfbM
  • Budget für Ausbildung
  • Budget für Arbeit

Leistungen im Gesundheitsbereich

  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Rehamaßnahmen
  • Reha-Sport
  • Fahrtkosten

Teilhabe an Bildung

  • Kita- und Schulassistenz
  • Ausbildungsassistenz und Hochschulassistenz
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten
  • Heilpädagogische Maßnahmen
  • Hilfen zur Ableistung eines Praktikums, das für den Schul- oder Hochschulbesuch oder für die Berufszulassung erforderlich ist
  • Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen für die Vorbereitung auf die schulische oder hochschulische oder Weiterbildung für einen Beruf

4) Zuständiger Kostenträger

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Alterssicherung der Landwirte
  • Kriegsopferversorgung, -fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Inklusionsämter

5) Rechtsanspruch

Das Persönliche Budget

  • Rechtsgrundlage § 29 SGB IX
  • Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht seit 2008
  • Keine Ermessensentscheidung
  • Befristung wurde vom Bundessozialgericht aufgehoben:
    „Die Befristung einer Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets scheidet regelmäßig aus.“ (BSG, Urteil v. 28.01.2021, Az.: B 8 SO 9/19 R)

6) Verfahren

  • (Formloser) Antrag für eine oder mehrere Leistungen in Form des PB erforderlich
  • ggf. Antrag auf Umwandlung einer Leistung in die Form des PB
  • Bedarfsfeststellung und Klärung des Gesamtbedarfs
    (im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens oder Teilhabeplanverfahrens bei mehreren Kostenträgern)
  • Abschluss einer Zielvereinbarung
  • Rechtsmittelfähiger Bescheid

Fristen gem. § 14 SGB IX:

  1. Zuständigkeitsklärung: 14 Tage
  2. ggf. Weiterleitung an anderen Reha-Träger
  3. Unverzügliche und umfassende Bedarfsfeststellung
  4. Entscheidung innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang,
    – wenn keine Weiterleitung erfolgt ist,
    – wenn die Unterlagen vollständig sind,
    – und kein Gutachten eingeholt werden muss
    – sonst 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens
    https://www.reha-fristenrechner.de

7) Praxistipps und Stolperfallen (Assistenzen)

Lassen sie sich umfassend gem. § 106 SGB IX vom Träger der Eingliederungshilfe beraten!

  • Nicht von vorneherein entmutigen lassen, weil das PB zu kompliziert für Sie sei!!!
  • Es ist grundsätzlich möglich die Kosten für die Abwicklung und Verwaltung des PB mit Hilfe von Steuerberatern und Dienstleistern refinanziert zu bekommen
  • Budgetassistenz und Regiekosten müssen in das Budget zusätzlich eingerechnet werden
  • Bei Assistenzleistungen klären, ob eine Fachkraft erforderlich ist
  • Bei der Gehaltskalkulation die sachgerechte Bezahlung/Eingruppierung abklären
  • Anlehnung an Tarifvertrag TVöD-SuE möglich
  • Der Kostenträger ist verpflichtet Sie diesbezüglich über eigene Vorgaben / Richtlinien zu informieren – Urteil u.a. SG Köln oder OVG Bremen
  • Urlaubsansprüche sachgerecht berücksichtigen
  • Krankheitsvertretung der Assistenz?
  • Regelung für Krankheitstage Ihres Kindes vereinbaren
  • Stundenbedarf exakt ermitteln (Brutto- /Nettostunden Schuljahr / OGS / Ferienbetreuung)
  • Arbeitgeberkosten z.B. vom Steuerberater ermitteln lassen
  • Leistungen im Persönlichen Budget sollen nicht teurer sein als ohne PB
  • Grundsätzlich keine Schlechterstellung gegenüber Leistungserbringern
  • Arbeitsvertrag sorgfältig vorbereiten und prüfen,
       – damit kein Kostenrisiko für Sie besteht (Refinanzierungsvorbehalt)
       – ob ein festes oder schwankendes Monatsgehalt gezahlt werden soll
       – ob die Urlaubszeiten ggf. festgelegt werden müssen (Ferien)
  • Empfehlung: Eigenes Bankkonto anlegen für die Abwicklung des PB

8) Die Zielvereinbarung

  • Persönliche Daten                                       
  • beteiligte Leistungsträger
  • ermittelter Bedarf
  • Dauer der Bewilligung
  • Ziele, die erreicht werden sollen
  • Die Höhe des/der (Teil-)Budgets
  • Qualitätsnachweis
  • Kündigungsbedingungen
  • Verwendungsnachweis
  • Anpassungsmöglichkeiten

9) Erfahrungsaustausch und Fragen

https://www.ksl-nrw.de/public/files/year/2023/08/200814_KSLkonkret_PB_bf.pdf

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Persoenliches-Budget/Fragen-und-Antworten/faq-persoenliches-budget.html

https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/bk-teilhabeplanverfahren/anwendung/fd2-1006/