Das Persönliche Budget

Wenn auch Sie Anspruch auf ein Persönliches Budget haben und es beantragen wollen, dann sind Sie hier richtig und können sich auf unsere Hilfe verlassen. Hier erklären wir Ihnen in groben Zügen, wie der Prozess funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Zeitspanne vom Erstantrag des Persönlichen Budgets bis zu dessen Bewilligung mindestens 3 Monate dauert, meistens jedoch länger.

Wie bekommt man ein Persönliches Budget?

Zunächst müssen Sie einen Antrag bei einem Kostenträger stellen. Dieser muss sich dann innerhalb von 2 Wochen bei Ihnen melden. Wenn Sie es nicht schon eingereicht haben, müssen Sie nun alle gewünschten Informationen und Daten von Ihnen offenlegen (dazu gehören auch Ihre Besitzverhältnisse). Ebenfalls sollte man dem Kostenträger umfassend alle notwendigen ärztlichen Bescheinigungen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Anschließend sollte es dann ein Gespräch zwischen dem schwerbehinderten Antragsteller und dem Kostenträger geben.

Der Hilfe-Plan

Bei dem Gespräch mit dem Kostenträger sollte die Person mit Behinderung, also der Antragsteller, eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Grundsätzlich gibt es hier keine Beschränkungen. Möglich wären z.B.:

  • die Eltern des Menschen mit Behinderung
  • der Betreuer oder Ihre Betreuerin
  • ein Freund
  • ein Rechtsanwalt
  • ein Berater oder eine Beraterin (das könnte z.B. ein Mitarbeiter von PB-Assistenz sein)

In diesem Gespräch zwischen dem Antragsteller, also dem Mensch mit Behinderung, und dem Kostenträger wird dann über die Hilfe gesprochen, die Sie brauchen.

Sie haben ja bereits in Ihrem Antrag beschrieben, welche Wünsche und Ziele Sie haben und welche Hilfe Sie sich vorstellen. Darüber wird jetzt verhandelt und in einem sog. Hilfe-Plan fixiert.

Beispiel: Der Mensch mit Behinderung möchte selbstständig wohnen, kann aber nicht alleine einkaufen. Nun beantragt er er Hilfe in Form einer Assistenz, die über das Persönliche Budget finanziert werden soll. Sie gibt an, dass die Assistenz zum Einkaufen 3 Mal pro Woche für 1 Std. benötigt wird. Bei den „Verhandlungen“ mit dem Kostenträger könnte dieser dann einwenden, dass es doch ausreichen würde, dass es auch ausreichen würde, 1 Mal pro Woche einzukaufen. Man einigt sich dann vielleicht auf 5 Einkäufe pro Monat á 1 Std.: insgesamt also 5 Std. pro Monat
Achtung: Ein professioneller Berater, wie z.B. unsere Mitarbeiter von pb-Assistenz, würde natürlich sofort bemerken, dass ein Assistent das Einkaufen niemals in 1 Std. bewerkstelligen kann. Abgesehen davon, dass man einen Assistenten nicht für eine einzelne Std. bekommt (dann wäre ja seine An- und Abfahrt länger als sein Arbeitseinsatz), muss bei einer solchen Assistenz zunächst einmal besprochen werden, was Sie überhaupt benötigen. Dann muss der Weg zum Supermarkt bewältigt werden, danach wird eingekauft, bevor es zurück zur Wohnung geht, wo mit Ihnen abgerechnet werden muss. Außerdem sollten die Einkäufe auch noch verstaut werden. Wenn Sie selbst mitkommen wollen, wird sogar noch mehr Zeit beansprucht.

Wir würden Ihnen also zu der realistischen Einschätzung raten, 6 Einkäufe pro Monat á 3 Std. zu beantragen: insgesamt also 18 Std. pro Monat. (Denken Sie daran: Die Fahrtkosten des Assistenten müssten Sie selbst tragen (wenn dieser alleine einkaufen geht), da Sie selbst diese ja auch mit einem Einkauf verursachen würden.) Wenn Sie mit zum Einkaufen gehen, zahlen Sie für Ihre eigenen Transportkosten, die Fahrkarte des Assistenten sollte dann vom Kostenträger übernommen werden.