Merkzeichen Gl | Gehörlosigkeit

Als Gehörlos werden Menschen bezeichnet, bei denen Taubheit auf beiden Seiten vorliegt.
Hörbehinderte Menschen die eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben und eine schwere Sprachstörung aufweisen (in der Regel angeboren oder in der Kindheit erworben), erhalten ebenfalls das Merkzeichen.

Rechtsgrundlagen

Nachteilsausgleiche

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§§ 228 ff. SGB IX) oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung (§ 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG)
  • Telekom-Sozialtarif bei GdB von mind. 90: Ermäßigung um bis zu 8,72 €/Monat
  • Rundfunkbeitrag:
    • Befreiung für taubblinde Menschen
    • Ermäßigung für Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde (§ 4 RBeitrStV)
  • In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer für ausgebildete Hunde
  • Gehörlosengeld in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen