Neben der Kraftfahrzeughilfe werden auch Kosten für Beförderungsdienste in Härtefällen und eine Wegeassistenz bei Menschen mit einer Schwerstbehinderung übernommen. Das Integrationsamt leistet diese Hilfen an Selbstständige und Beamte mit einer Schwerbehinderung, alle anderen Beschäftigten erhalten die Leistungen vom Rehabilitationsträger.
Kraftfahrzeughilfe können Menschen mit Schwerbehinderung erhalten, die nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, um
ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Das Integrationsamt fördert im Einzelnen:
■ Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (neu oder gebraucht) mit einem einkommensabhängigen Zuschuss von maximal € 22.000
■ Behinderungsgerechte Zusatzausstattung inklusive Einbau- und Reparaturkosten in voller Höhe
■ Erlangung der Fahrerlaubnis mit einem Zuschuss
■ Zur Erlangung der Fahrerlaubnis behinderungsbedingt notwendige Untersuchungen, Ergänzungsprüfung und Eintragungen in voller Höhe
■ In Härtefällen zum Beispiel Taxi- und Reparaturkosten, Kosten für einen Beförderungsdienst
Die Rehabilitationsträger haben untereinander verbindliche Absprachen getroffen, wer wann zuständig ist:
■ Berufsgenossenschaften bei anerkannten Arbeitsunfällen
■ Hauptfürsorgestellen bei Ansprüchen nach dem sozialen Entschädigungsrecht
■ Agentur für Arbeit in den ersten 15 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
■ Rentenversicherungsträger nach 15 Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
■ Integrationsamt bei Beamten und Selbstständigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind
Kraftfahrzeughilfen | Beschaffung eines KFZ
Wie viel?
- Einkommensabhängig
- Bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis € 22.000 (es ist theoretisch ein höherer Zuschuss möglich, wenn wegen Art und Schwere der Behinderung größeres Fahrzeug erforderlich ist)
Wie lange?
- Nach einer Förderung gilt theoretisch eine Sperrzeit von fünf Jahren für die Förderung eines neuen Kraftfahrzeug (das entspricht der Abschreibung)
Behinderungsbedingtes Zusatzausstattung
Wie viel?
- Die Förderung geht bei Bewilligung bis zur vollen Höhe der Kosten auch für Einbau und Reparaturen
Fahrerlaubnis
- Einkommensabhängig
- die Förderung geht bis zur vollen Höhe der Kosten für Behinderung bedingtes Untersuchung, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine
Leistungen in Härtefällen, z. B. Kosten für Beförderungsdienste
Voraussetzungen der KFZ-Förderung
- Wenn das Kraftfahrzeug infolge der Behinderung zum erreichen des Arbeits- und Ausbildungsort erforderlich ist
- wenn das Kraftfahrzeug nach Größe und Ausstattung Behinderung gerecht ist
- wenn eine eventuell erforderliche Behinderung bedingtes Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich ist
Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens kann gefördert werden, wenn sein Verkehrswert mindestens 50 % des ursprünglichen Neuwagenpreis beträgt.
Rechtsgrundlage
- Rehaträger: § 49 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
- integrationsamt: § 185 Abs. 3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. KfzHV
Unentgeltliche Beförderung:
Menschen mit Behinderung, die den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können, erhalten keine Kraftfahrzeughilfe. Wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, G, Gl oder H besitzen, haben sie nach dem Kauf einer Wertmarke Anspruch auf unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Im Übrigen ist es auch möglich, unter speziellen Umständen den KFZ-Zuschuß bei der Rentenversicherung zu beantragen:
Die Rentenversicherung kann Ihnen beim Autokauf helfen, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Zuschuss kann bis zu € 22.000, ist jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft.
Die Deutsche Rentenversicherung knüpft den Zuschuss an konkrete Voraussetzungen:
- Er gilt erstens für Menschen mit körperlich Einschränkungen, die ihren Arbeitsplatz nur mit eigenem Auto erreichen können.
- Zweitens müssen die Betroffenen dauerhaft auf das Nutzen des eigenen PKWs angewiesen sein und auch auf Dauer keine Alternative dazu zu haben.
- Drittens müssen die Betroffenen in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu fahren oder von einer anderen Person gefahren zu werden.
- Viertens muss die Übernahme durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar sein.
- Fünftens richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der Betroffenen, sinkt mit zunehmenden Einkommen und gilt ab einer gewissen Grenze überhaupt nicht mehr.
Wozu dient der Zuschuss?
Der Zuschuss dient laut der Deutschen Rentenversicherung dazu, eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen und zu verhindern, dass die Betroffenen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine vorzeitige Rente beantragen müssen.
Wer gewährt den Zuschuss?
Für Sozialversicherte trägt der jeweilige Rehabilitations-Träger die Kosten für die Kraftfahrzeug-Hilfe. Außer der Deutschen Rentenversicherung können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Agentur für Arbeit den Zuschuss leisten.
Was wird mit dem Zuschuss finanziert?
Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Anschaffungen, die nötig sind, damit die Betroffenen den Weg zu Arbeit bewältigen können. Das kann der Kauf eines behindertengerechten Autos sein, oder auch die Zusatzausstattung eines bestehenden Autos, sodass es den Bedürfnissen des körperlich eingeschränkten Menschen gerecht wird.
Wann wird der Zuschuss nicht geleistet?
Falls es Alternativen gibt wie zum Beispiel Mitfahrgelegenheiten oder Werkbusse, die für die Betroffenen nutzbar sind, wird der KFZ-Zuschuss nicht gezahlt.
Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses?
Maximal gefördert wird der Kauf eines Kraftfahrzeuges bis zu einem Betrag von € 22.000. In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer speziellen Behinderung, kann auch ein höherer Kaufpreis erstattet werden. Wieviel Zuschuss prozentual gewährt wird, hängt von dem Einkommen der Betroffenen im Vergleich zur monatlichen Bezugsgröße ab.
Was bedeutet Bezugsgröße?
Bezugsgröße wird berechnet als durchschnittliches Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern zwei Jahre zuvor. 2023 waren das 40.740 Euro und 3.395 Euro pro Monat.
Im Osten wird der Durchschnitt nach dem Arbeitsentgelt im Osten berechnet. Hier sind es 2023 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro im Monat.
Wer erhält den Zuschuss?
Den vollen Zuschuss -also 100 Prozent- können Betroffene bekommen, wenn ihr Nettoeinkommen maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt.
Das wäre im Westen ein Nettoeinkommen von 1358 Euro. Der Zuschuss sinkt bis zu einem Nettoeinkommen, das bei 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße liegt.
Dann gilt nur noch ein Anspruch auf 16 Prozent Kostenübernahme. Bei mehr als 2546,25 Euro netto gibt es keinen Zuschuss beim KFZ-Kauf mehr.
Wann muss der Zuschuss beantragt werden?
Betroffene müssen einen Antrag auf Zuschuss beim KFZ-Kauf bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen zuständigen Trägern vor dem Kauf stellen. Ein Antrag auf Kostenerstattung nach dem Kauf ist nicht möglich.