Antrag für das Persönliche Budget

Der Antrag auf persönliches Budget muss von einem Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen, deren gesetzlicher Betreuer (in deren Namen) sowie Eltern von Kindern mit Behinderung gestellt werden. Dritte, wie z.B. ein Assistenzdienst wie die pb-Assistenz, können entweder Hilfestellung in Form von Beratung und Unterstützung leisten, unterschrieben werden muss der Antrag jedoch von der Betroffenen Person oder seinem gesetzlichen Vertreter.

Der Antrag findet man bei den verschiedenen Trägern (wie z.B. der Rentenversicherung, LVR, etc.), aber es gibt auch diverse Musteranträge. Der Antrag auf ein persönliches Budget kann aber auch formlos an einen der Kostenträger gestellt werden, sollte aber schon die entscheidenen Informationen enthalten:

  • Eine Beschreibung der eigenen Situation
  • Den Grad der Behinderung
  • Die Art und den Umfang des Bedarfs
  • Die Pflegestufe (falls eine vorliegt oder beantragt ist)

Tipp 1:  Die oben genannten EUTB-Beratungsstellen, Budgetberatungsstellen und mache Assistenzdienste leisten im Unterstützung bei Antragstellung für das Arbeitgebermodell.

Tipp 2: Wenn das Persönliche Budget später irgendwann einmal genehmigt ist (Dauer: 4-6 Monate) erhält man rückwirkend zumindest einen Teil ab dem Tag der Antragstellung (deshalb sollten Sie auch Belege für selbst bezahlte Assistenzen aufbewahren).