Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die pflegende Angehörige entlasten soll. Wenn eine pflegebedürftige Person normalerweise zu Hause von einer nahestehenden Person (z. B. einem Familienmitglied) betreut wird, diese aber vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe –, dann kann für diese Zeit eine Ersatzpflegekraft einspringen. Die Kosten dafür übernimmt in bestimmten Grenzen die Pflegekasse.
Voraussetzungen:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege wird seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson zu Hause durchgeführt.
- Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend verhindert.
Leistungen:
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.
- Zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege dafür verwendet werden, also insgesamt maximal 2.418 € jährlich.
- Die Pflege kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden.
Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
- Freunde, Nachbarn, entfernte Verwandte oder professionelle Pflegekräfte.
- Wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist (z. B. ein ambulanter Pflegedienst), werden die tatsächlichen Kosten bis zum Höchstbetrag übernommen.
- Ist die Pflegeperson nahe verwandt (z. B. Kind, Elternteil), gelten strengere Regeln: dann werden nur Aufwandsentschädigungen (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall) erstattet – allerdings auch nur bis zum Betrag von 1.612 €.
Kombination mit anderen Leistungen:
- Verhinderungspflege kann mit Teilen der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
- Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden täglich dauert.
Stundenweise Verhinderungspflege (ab 1. Juli 2025)
- Die Verhinderung- und Kurzzeitpflegebudgets werden zusammengelegt, das bedeutet ein Gesamtbudget von € 3.539 pro Jahr.
- Die bisher notwendige vor Pflegezeit von 6 Monaten entfällt.
- Dauer: weniger als 8 Stunden pro Tag (gilt als stundenweise Verhinderungspflege)
- Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr erhöht.
- Kein Abzug beim Pflegegeld: wenn die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden pro Tag in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Rückwirkende Geltendmachung
Die Verhinderungspflege kann rückwirkend bis zu vier Jahre bei der Pflegekasse beantragt werden. Dies ergibt sich aus der allgemeinen sozialrechtlichen Verjährungsfrist gemäß § 45 SGB I.
Wichtige Punkte zur rückwirkenden Beantragung
✅ 1. Rückwirkend möglich – aber zeitlich begrenzt
- Die Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden, in der Regel bis zu 4 Jahre rückwirkend, gemäß § 45 SGB I.
- Dabei gilt: Der Antrag muss innerhalb der Verjährungsfrist gestellt werden – also spätestens vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflegeleistung erbracht wurde.
- Beispiel: Für eine Verhinderungspflege, die im Juli 2021 stattfand, ist ein Antrag noch bis 31.12.2025 möglich.
✅ 2. Nachweise bereithalten
Für die rückwirkende Beantragung ist eine gute Dokumentation wichtig:
- Rechnungen, Quittungen oder Verträge mit der Ersatzpflegeperson oder einem Pflegedienst.
- Nachweis über die Verhinderung der regulären Pflegeperson ist meist nicht zwingend, aber glaubhaft zu machen (z. B. Urlaub, Krankheit).
- Stundennachweise oder Pflegeprotokolle können hilfreich sein, besonders bei informellen Pflegepersonen.
✅ 3. Pflegegrad muss im Zeitraum bereits bestanden haben
- Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege mindestens Pflegegrad 2 gehabt haben.
- Eine rückwirkende Beantragung geht nicht, wenn der Pflegegrad erst später vergeben wurde.
✅ 4. Es gelten die Jahresbudgets des jeweiligen Kalenderjahres
- Pro Jahr stehen maximal 1.612 € (ggf. + 806 € aus Kurzzeitpflege) zur Verfügung – diese verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig beantragt werden.
✅ 5. Formloser Antrag reicht aus
- Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse mit:
- Name und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Zeitraum der Verhinderungspflege
- Name der Ersatzpflegeperson
- Auflistung der Kosten / Belege
- Bitte um rückwirkende Kostenerstattung
💡 Tipp:
Vor der Einreichung am besten telefonisch mit der Pflegekasse klären, welche Unterlagen konkret benötigt werden – manche Kassen sind kulanter als andere.
Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Das kommt auf die Intention und das Verhältnis der ausführenden Person gegenüber der Pflegeperson an.
Die Vergütung für Verhinderungspflege ist steuerfrei, wenn sie von Personen erbracht wird, die eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 ABs. 2 EStG erfüllen. Dies ist der Fall, wenn die Pflege aufgrund persönlicher Nähe, wie durch Verwandtschaft oder längere Bekanntschaft, und nicht aus monetären Motiven erfolgt.