Merkzeichen RF | Rundfunk/Fernsehen

Schwerbehinderte Menschen, welche unter die nachfolgend aufgeführten Personen fallen, erhalten das Merkzeichen RF.

  • Blinde Menschen
  • Sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung
  • Gehörlose Menschen
  • Hörgeschädigte Menschen bei denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
  • Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von Mindestens 80 und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

Rechtsgrundlagen

Nachteilsausgleiche

  • Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 €/Monat (§ 4 RBeitrStV)
  • Telekom-Sozialtarif: Ermäßigung um 6,94 €/Monat bei bestimmten Tarifen, nicht bei Flatrates