Merkzeichen TBl | Taubblindheit

Das Merkzeichen TBl erhalten schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.

Rechtsgrundlagen

Nachteilsausgleiche

  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (§ 4 RBeitrStV)
  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei der Steuer absetzbar: 4.500 € (§ 33 Abs. 2a EStG)
  • Pauschbetrag bei der Steuer absetzbar: 7.400 € (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG)
  • Finanzielle Leistungen für taubblinde Menschen in einigen Bundesländern