Nachbarschaftshilfe | Entlastungsbetrag

2024 ändern sich wieder einmal die Regeln für den sog. Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige (die Nachbarschaftshilfe). Wenn Sie diesen bereits beantragt haben und er von der Krankenkasse bewilligt wurde, ändert sich vermutlich nichts für Sie.

Der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe liegt bei allen Pflegegraden (1-5) bei € 125 im Monat. Der Betrag läßt sich ansparen und ist spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres noch abrufbar.

Um den Entlastungsbetrag abrechnen zu können, benötigen Sie eine Person, die die entsprechenden Voraussetzungen und Qualifikationen vorweist.

Sollten Sie noch einen „Nachbarschaftshelfer“ benötigen, den Sie über Ihren Entlastungsbetrag abrechnen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie die neuen Regeln für die Beantragung der Nachbarschaftshilfe (Entlastungsbetrag): https://pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-in-nordrhein-westfalen/#B_Welche_Honorierung_ist_fur_die_Nachbarschaftshilfe_moglich

Rechtliche Grundlagen „Nachbarschaftshilfe“: https://www.libify.com/magazin/allgemein/rechtliche-grundlage-nachbarschaftshilfe-alles-was-sie-wissen-muessen