Medizinischer Gutachter muss Vertrauensperson des Patienten dulden
Kassel (jur). Bei einem gerichtlich angeordneten medizinischen Gutachten muss die zu begutachtende Person nicht alleine hin. Sie kann regelmäßig verlangen, dass eine Vertrauensperson bei der Begutachtung mit anwesend ist, urteilte am Donnerstag, 27. Oktober 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 9 SB 1/20 R). Nur wenn im Einzelfall die Mitnahme der Begleitperson „die objektive, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert“ wird, könne das Gericht, nicht aber der Gutachter, den Ausschluss der Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen.
Quelle: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/medizinischer-gutachter-muss-vertrauensperson-des-patienten-dulden?fbclid=IwAR3DcKgVDeyrXLgQDrX36qQ2O1ty3yKYkmBaRE29DPSYfKDuEUnm_-8fPZ4
Arbeitsverträge müssen für einen Bescheid für das Persönliche Budget nicht vorgelegt werden
(Neues Urteil zum persönlichen Budget vom Sozialgericht München (bestätigt das BSG-Urteil))
Für einen Bescheid zum Persönlichen Budget ist es nicht erforderlich, Arbeitsverträge vorzulegen. „In vielen Fällen wird sich die Anstellungsbereitschaft des Personals erst dann klären, wenn Rechtssicherheit über das zur Verfügung stehende persönliche Budget besteht. Auch aus der Vorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 2 und 3 SGB IX, wonach die Zie lvereinbarung mindestens Regelungen über die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und die Qualitätssicherung zu enthalten hat, kann das Gericht eine Rechtfertigung für eine solche Vorgehensweise nicht zwingend entnehmen, da diese Vorschriften insoweit zu unbestimmt sind.“
Quelle: https://www.forsea.de/ForseA_Dateien/Urteile/Urteil%20151.pdf