Assistenzfelder

Jeder Assistenzjob ist individuell und nach den Bedürfnissen der Assistenznehmer ausgerichtet. So kommt es vor das Assistenzgeber je nach Bedarf in einem oder in mehreren Tätigkeitsfeldern gleichzeitig eingesetzt werden. Die folgende Auflistung beschreibt die verschieden Aufgabengebiete in der persönlichen Assistenz. 

Pflegeassistenz

Die Grund- und Behandlungspflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Assistenz. Nicht jeder Assistenzjob erfordert Pflegetätigkeiten, doch viele Assistenznehmer benötigen dabei Unterstützung. Die Einarbeitung neuer Assistenzkräfte erfolgt durch die Assistenznehmer selbst, meist im Beisein erfahrener Assistenzgeber im Team. 

Die Pflege wird im § 99 SGB XI geregelt. Die wird über die Pflegeversicherung abgerechnet, bei der man mindesten 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre versichert gewesen sein muss. Das vorhandene Einkommen und Vermögen wird bei der Bescheidung nicht berücksichtigt.
Die sog. „Hilfe zur Pflege“ ist jedoch im SGB XII verankert. Voraussetzungen sind die §§ 61 & 61a SGB X (Leistungen aus dem SGB XI decken nicht den Pflegebedarf). Die Hilfe zur Pflege greift auch bei fehlenden Vorversicherungszeiten und richtet sich nach der Bedürftigkeit. Die Bedarfsermittlung erfolgt durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Die Leistungen sollen für ungedeckten Pflegebedarf oder darüber hinausgehende Kosten verwendet werden. Das vorhandene Einkommen und Vermögen wird bei der Bescheidung berücksichtigt.

Die Grundpflege: Zur Grundpflege zählen regelmäßig wiederkehrende Pflegemaßnahmen die zur Alltagsbewältigung der Assistenznehmer beitragen. Je nach Pflegegrad und Fähigkeiten der Pflegeperson, fallen diese Tätigkeiten groß bis weniger groß an. Folgende Bereiche zählen zur Grundpflege:

  • Körperpflege (Duschen, Waschen, Toilettengänge…etc.)
  • Mobilität (Transfer Rollstuhl<>Bett, Ankleiden, Begleitung Arzt, Therapien etc.)
  • Ernährung (Zubereitung und anrichten, Unterstützung beim Essen, Ernährung über Magensonde)

Die Behandlungspflege: Zur Behandlungspflege zählen eine Vielzahl verschiedener Pflegetätigkeiten, die von einem Arzt angeordnet werden. Anders als bei einem Pflegedienst können in der Assistenz Pflegetätigkeiten der Behandlungspflege von ungelernten Assistenzkräften übernommen werden. Dies setzt allerdings eine gute Einarbeitung durch den Assistenznehmer voraus, im besten Fall im Beisein einer erfahrenen Assistenzkraft oder Pflegeberatung.

  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Katheter, Versorgung
  • Medikamentengabe
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Beatmungs- und Tracheostomaversorgung

Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderung haben einen rechtlichen Anspruch auf Assistenz am Arbeitsplatz. Das Ziel der Arbeitsassistenz ist die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Die Arbeitsassistenz leistet Unterstützung am Arbeitsplatz, wo Assistenznehmer behinderungsbedingt Hilfe benötigen. Rollstuhlfahrer und schwer sinngeschädigte Person, wie etwa blinde oder gehörlose Menschen, sind häufige Nutzer der Arbeitsassistenz. Arbeitsassistent*innen erledigen Botengänge und Transportdienste, helfen bei der Akteneinlage, übersetzen Texte für Blinde oder unterstützen gehörlose Personen bei der Kommunikation mit Gebärdensprache. 

Schulassistenz

Ziel der Schulassistenz ist die Eingliederung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in das bestehende Schulsystem, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu fördern. Aufgabe der Schulassistenz ist die Unterstützung beim gemeinsamen Lernen im Unterricht, die Begleitung bei schulischen Aktivitäten, Hilfe bei Toilettengängen und die Förderung von sozialen Kontakten und der Integration in die Klassengemeinschaft.  

Haushaltsassistenz

Zu den Aufgaben der Haushaltsassistenz zählen sämtliche Tätigkeiten die im Haushalt eines Assistenznehmers anfallen und behinderungsbedingt nicht übernommen werden können. Wäschewaschen, die Reinigung der Wohnung, Einkäufe erledigen und gemeinsames Kochen gehören ebenso zu den Aufgaben wie kleinere Reparaturen, Gartenarbeiten oder die Versorgung von Haustieren aller Art. Die Haushaltsassistenz fördert das eigenständige Wohnen und den Auszug aus stationären Einrichtungen.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, nach krankheitsbedingten Situationen (z.B. Krankenhausaufenthalt, etc.) bei der Krankenkasse eine temporäre (bis 4 Wochen) Haushaltshilfe zu ca. 90 % mitfinanzieren zu lassen.

Freizeitassistenz

Die Freizeitassistenz fördert die soziale Teilhabe und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung. Die Leistungen richten sich nach den Interessen der Assistenznehmer und sind individuell sehr unterschiedlich. Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen und Kulturangeboten, Unterstützung bei den Hobbies und freizeitliche Aktivitäten jeglicher Art gehören zu Aufgaben der Freizeitassistenz. Auch aus pädagogischer Sicht kann Assistenz z.B. psychisch erkrankten Menschen dabei Helfen, eigene Interessen und Hobbies zu entwickeln und zu fördern. Auch die Planung und Begleitung auf Reisen (Reiseassistenz) gehört zu Aufgaben der Freizeitassistenz.

Eingliederungshilfe

Die sog. „Eingliederungshilfe“ ist der Überbegriff der vorhergehenden Punkte und im SGB IX verankert. Voraussetzungen sind § 99 SGB IX. Außerdem müssen die Teilhabeziele erreicht werden können. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Es geht dabei um eine individuelle und umfassende Bedarfsdeckung. Das vorhandene Einkommen und Vermögen wird bei der Bescheidung berücksichtigt.