Slider: PB-Assistenz ist der optimale Assistenzdienst zur Organisation des Persönlichen Budges für Schwerbehinderte

pb-Assistenz

Ihr persönlicher Assistenz-Dienst

Menschen mit Beeinträchtigung benötigen oftmals Unterstützung und Assistenz von Mitmenschen. Unterstützung und Assistenz bei sehr persönlichen Sachen. Besonders wichtig ist es dann, dass der Mensch mit Behinderung und die ihm helfende Person gut mit einander auskommen, dass es für keinen der beiden Parteien unangenehm ist.

Behinderte Menschen sollen sich selbst aussuchen können, welcher Mensch Assistenz und Hilfe leisten soll. Aber wie das geht überhaupt? Mit einem „Persönlichen Budget“ für Schwerbehinderte. Dies bezieht man vom jeweiligen Kostenträger und bezahlt die Assistenz, die die für eine Teilhabe am täglichen Leben nötig ist. Und das Beste: Auf eine solche Leistung hat ein Mensch mit Behinderung einen gesetzlich festgelegten Anspruch!

Die „pb-Assistenz“: Spezialist für „kleine“ Persönliche Budgets

Wir, die Firma pb-Assistenz, haben uns dazu entschieden, hauptsächlich die Menschen mit Behinderung zu unterstützen, die nur Anspruch auf ein kleines Budget haben. Einer unserer Geschäftsführer ist selbst schwerbehindert mit einem Pflegegrad. Er hat bei der Beantragung des eigenen Persönlichen Budgets gemerkt, dass die meisten Assistenzdienste sich lediglich auf 24-Stunden-Assistenten spezialisiert haben. Das liegt natürlich daran, dass solche Budgets am höchsten sind und die Arbeitskräfte extrem schwierig zu kriegen. Nun ist es aber so, dass die meisten Menschen mit Behinderung ohnehin aus dem Freundeskreis Menschen kennen, die Aufgaben übernehmen würden (oder bereits unentgeltlich beziehungsweise ehrenamtlich übernehmen). Diesen Helfern ihr zustehende Geld zu verschaffen, dafür treten wir gerne für sie ein. Unterstützen Sie bei dem Antrag, melden ihre Assistenten an, übernehmen den Bürokram, versteuern die Einkünfte und organisieren Ihnen den Dienstplan. Einfacher geht es nicht!

Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget

Im Jahr 2008 wurde ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget implementiert: Behinderte Menschen dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Hilfe als Sachleistung erhalten wollen oder eher als monetären Betrag. Im letzteren Fall können sie sich mit diesem Geld die Assistenzleistung selbst erstehen und mit dem Persönlichen Budget bezahlen.